Das Unternehmen SUNTEC-CREATIVE übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 ASiGDie Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUVDGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet. Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, für Unternehmen ab einer Mitarbeitergröße von 80 Personen.
Sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmen
- Sie möchten Unterstützung für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Sie haben noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Sie sind mit Ihrer jetzigen Fachkraft für Arbeitssicherheit unzufrieden?
- Sie möchten die Fachkraft für Arbeitssichehreit extern neu besetzten?
Wir erstellen sämtliche erforderliche sicherheitsrelevante Unterlagen, in Form eines Arbeitsschutzhandbuch oder Implementierung einer Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Sharepoint. Dazu zählen insbesondere u.a.:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Unfallmeldesystem
- Bestellungsformulare (Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Übertragung Unternehmerpflichten)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgekartei
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
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SUNTEC-CREATIVE GmbH
Handel, Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit